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   BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73   

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BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73 (https://dejure.org/1973,1633)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1973 - IV B 122.73 (https://dejure.org/1973,1633)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - IV B 122.73 (https://dejure.org/1973,1633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer angemessenen Bestimmtheit bei der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - Inhalt, Bestimmung und Beschränkungen des Eigentums durch baugestalterische Regelungen über die Benutzung bebauter und unbebauter Grundstücke zum Zwecke der Werbung - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Insbesondere hat es der Senat in diesem Zusammenhang (unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251]) als zulässig angesehen, für Dorf-, Kleinsiedlungs- und (reine und allgemeine) Wohngebiete auch nach der Art der Werbung (Werbung an der Stätte der Leistung sowie durch Zettel- und Bogenanschlag) zu differenzieren.

    Daß eine Regelung, die in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen und allgemeinen Wohngebieten nur die Werbung an der Stätte der Leistung sowie den Bogen- oder Zettelanschlag zuließ, mit Art. 3 GG auch bei einer "am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise" zu vereinbaren ist, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251 = NJW 1966, 69]).

    Rechtsgrundsätzlich durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist auch die Vereinbarkeit von Vorschriften über Beschränkung der Werbung in Kleinsiedlungs- und Wohngebieten mit Art. 14 GG (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 a.a.O. und Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Soweit die Beschwerde demgegenüber meint, das Bundesverfassungsgericht hafte diese Rechtsprechung dahin "modifiziert", daß jede Regelung mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise "vereinbar" sein müsse, gibt sie die Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes nur beschränkt zutreffend wieder: Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nur dann vor, wenn die Verschiedenheit der durch den Gesetzgeber gleichgeregelten Fälle so bedeutsam ist, daß ihre Gleichbehandlung mit einer an Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise "unerträglich erscheint" (BVerfGE 21, 84 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63] und 9, 146).

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip und damit aus Art. 20 GG abgeleitete Grundsatz verlangt, daß die Norm nach Voraussetzungen und Inhalt so formuliert ist, daß dem Bedürfnis nach der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird, das heißt, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 325; 9, 147, 149 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 13, 160 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 21, 79 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. ferner Urteil des BVerwG vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116] und vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 (BVerwGE 40, 94) ab:.

    Rechtsgrundsätzlich durch die Rechtsprechung des Senats geklärt ist auch die Vereinbarkeit von Vorschriften über Beschränkung der Werbung in Kleinsiedlungs- und Wohngebieten mit Art. 14 GG (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 a.a.O. und Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - (Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6) behandelt die Frage, wann eine Tarifstelle in einer Gebührenordnung dem Gebot angemessener Bestimmtheit gesetzlicher Grundlagen entspricht.

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip und damit aus Art. 20 GG abgeleitete Grundsatz verlangt, daß die Norm nach Voraussetzungen und Inhalt so formuliert ist, daß dem Bedürfnis nach der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird, das heißt, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 325; 9, 147, 149 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 13, 160 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 21, 79 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. ferner Urteil des BVerwG vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116] und vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - a.a.O.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Diese sind zwar (wie das Berufungsgericht zutreffend unter Hinweis auf BVerfGE 7, 208 [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51] ausgeführt hat) im Hinblick auf die Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz ergibt sich keine klärungsbedürftige Frage: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber grundsätzlich selbst zu entscheiden, was im wesentlichen gleich und was so zu verschieden anzusehen ist, daß die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 6, 280 [BVerfG 21.02.1957 - 1 BvR 241/56]; 9, 10 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57]; 10, 73; 13, 228) [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57].
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip und damit aus Art. 20 GG abgeleitete Grundsatz verlangt, daß die Norm nach Voraussetzungen und Inhalt so formuliert ist, daß dem Bedürfnis nach der Berechenbarkeit gesetzlicher Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird, das heißt, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 8, 325; 9, 147, 149 [BVerfG 03.02.1959 - 2 BvL 10/56]; 13, 160 [BVerfG 10.10.1961 - 2 BvL 1/59]; 21, 79 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; vgl. ferner Urteil des BVerwG vom 20. Mai 1955 - BVerwG V C 14.55 - in BVerwGE 2, 114 [116] und vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - a.a.O.).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Seiner Gestaltungsfreiheit setzt Art. 3 Abs. 1 GG nur insoweit eine Grenze, als jede Regelung dem Willkürverbot unterliegt (BVerfGE 4, 155 [BVerfG 16.03.1955 - 2 BvK 1/54] und 9, 337).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz ergibt sich keine klärungsbedürftige Frage: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber grundsätzlich selbst zu entscheiden, was im wesentlichen gleich und was so zu verschieden anzusehen ist, daß die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 6, 280 [BVerfG 21.02.1957 - 1 BvR 241/56]; 9, 10 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57]; 10, 73; 13, 228) [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57].
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - IV B 122.73
    Auch im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz ergibt sich keine klärungsbedürftige Frage: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber grundsätzlich selbst zu entscheiden, was im wesentlichen gleich und was so zu verschieden anzusehen ist, daß die Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 6, 280 [BVerfG 21.02.1957 - 1 BvR 241/56]; 9, 10 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57]; 10, 73; 13, 228) [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 148/57].
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 14.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1967 - IV B 244.65

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung zum Anbringen von

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